Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Mietsache und Vertragsabschluss
Die Mietsache besteht aus der Gästewohnung einschließlich Inventar, Medien und Serviceleistungen sowie den Nutzungsrechten an den Außenanlagen, wie unter www.das.de beschrieben. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Übernahme der Wohnung ab 14 Uhr, die Abgabe am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr.
Der Vertrag kommt durch Buchung über einen Vermittler oder mit Übersendung der Buchungsbestätigung durch den Anbieter nach Eingang der Anzahlung zustande. Bei direkter Anfrage und Buchung sind vom Mieter - nach Möglichkeit per E-Mail an info@gästewohnung-spaltenberger.de - folgende Daten schriftlich zu übermitteln: Name, Vorname, Anschrift, Telefon, E-Mail oder Fax, Begleitpersonen (bei Kindern mit Altersangabe), Buchungszeitraum, voraussichtliche Anreisezeit.
§ 2 Preise, Zahlungsfälligkeit
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchungsanfrage veröffentlichten bzw. die zwischen den Parteien direkt ausgehandelten Preise. Nach der verbindlichen Buchung durch den Mieter sind max. 50% des Gesamtpreises innerhalb einer Woche als Anzahlung zu überweisen. Die Wohnung wird in dieser Zeit für den angefragten Buchungszeitraum vorläufig reserviert; mit dem Zahlungseingang wird durch den Anbieter die Buchung verbindlich bestätigt.
Die zweite Hälfte des Mietpreises bzw. der noch ausstehende Restbetrag ist zwei Wochen vor Reisebeginn auf das Konto des Anbieters zu überweisen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine gilt die Buchung als storniert.
§ 3 Stornierung und Aufenthaltsabbruch
Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor Mietbeginn und kann eine anderweitige Vermietung durch den Anbieter für den Buchungszeitraum nicht realisiert werden, sind als Entschädigung folgende Prozentwerte der Gesamtsumme (ohne etwaige Nebenkosten) zu entrichten:
bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 10 %, bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25 %, bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 50 %, danach 80 %
Wir werden uns natürlich nach Kräften bemühen, die Unterkunft anderweitig zu vermitteln! Für die Tage, an denen dies gelingt, werden wir Ihnen keine Stornogebühren berechnen! Es bleibt Ihnen als unserem Gast ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, uns als Ihrem Gastgeber nachzuweisen, dass unsere Kosten und damit unser Schaden, der durch Ihre Stornierung entsteht, geringer ist als die von uns als Pauschale berechneten Stornogebühren oder dass uns gar kein Schaden entstanden ist. Im Fall eines solchen Nachweises brauchen Sie nur den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
§ 4 Haftung und Pflichten des Mieters
Die Gästewohnung einschließlich der Möbel und der sonstigen dort befindlichen Gegenstände sowie die Außenanlagen sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen der Mietsache durch ihn oder ihn begleitende Personen. Mängel, die bei der Übernahme des Mietobjektes vorhanden sind oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen. Weitere Pflichten (Rücksichtnahme auf Mitbewohner, Mülltrennung, Rauchverbot etc.) sind in der Hausordnung geregelt, die in der Wohnung ausliegt und Vertragsbestandteil ist. In der Regel kann die Übernahme der Wohnung am Anreisetag ab 17.00 erfolgen. Am Abreisetag ist die Wohnung bis spätestens 11.00 zu übergeben.
§ 5 Nutzung der Mietsache durch Kinder
Kinder dürfen sich nur unter Aufsicht Ihrer Eltern oder sonstiger berechtigter erwachsener Personen in der Wohnung und im Garten aufhalten. Der Zutritt zum Keller sowie zu Nebengebäuden ist nicht gestattet. Die Nutzung der Außenanlagen/Stellplätz erfolgt auf eigene Gefahr.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
Technisch bedingte Einschränkungen der Mietsache, wie bspw. der Ausfall von Elektrogeräten, berechtigen nicht zur Mietminderung. Der Anbieter wird sich um kurzfristigen Ersatz bzw. Reparatur bemühen.
Der Anbieter haftet nicht für unvorhergesehene, unvermeidbare und außergewöhnliche Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Im übrigen ist die Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 7 Datenschutz
Die Bestandsdaten des Mieters werden für Aufgaben, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben, elektronisch gespeichert und verarbeitet. Eine Offenlegung erfolgt ausschließlich gegenüber staatlichen Behörden, insofern dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.
§ 8 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Verträge nach diesen AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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